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Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Übersicht der betrieblichen Sachversicherungen

Mit betrieblichen Sachversicherungen werden ähnlich wie bei einer Hausratversicherung für private Haushalte einige der für einen Betrieb bestehenden Risiken abgedeckt. Es ist für jedes Unternehmen zu prüfen, für welche der u.a. Risiken ein Versicherungsschutz sinnvoll ist. Zu Sachversicherungen gehören u.a.

  • die Betriebsschließungsversicherung, die Schäden durch Schließung des Betriebes, teilweise auch an Waren abdeckt,

  • die Betriebsunterbrechungsversicherung, sie ersetzt für die jeweils versicherte Gefahr den entgangenen Gewinn und die im Schadenfall weiterlaufenden Kosten, insbesondere die Personalkosten,

  • die Datenträgerversicherung, die Schäden an elektronischen Datenträgern wie Festplatten abdeckt sowie den Verlust von Daten wie System- und Unternehmensdaten selbst,

  • die Einbruchdiebstahlversicherung, die Schäden durch Einbruch an Gebäuden sowie technischen Betriebseinrichtungen, Waren, usw. abdeckt,

  • die Elementarversicherung, als Erweiterung der anderen Versicherungen für Gebäuden und/oder deren Inhalt,

  • die Elektronikversicherung, die Risiken von Computeranlagen, technischen Einrichtungen oder Geräten in einem weiten Umfang versichert,

  • die Feuerversicherung für Gebäude, Geschäftsinhalt, Lager oder Warenvorräte,

  • die Glasversicherung, die die Außen- und/oder Innenscheiben eines Gebäudes und andere Verglasungen im Geschäftsbetrieb, Firmenschilder usw. absichert,

  • die Leitungswasserversicherung, die Gebäuden und/oder deren Inhalt gegen Schäden, die durch widerrechtlich ausgetretenes Leitungswasser und Rohrbruch entstehen, absichert,

  • die Raubversicherung, in der Regel im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung,

  • die Sturmversicherung, die die Risiken an Gebäuden und deren Inhalt, an Werbeeinrichtungen usw. gegen Schäden durch Sturm abdeckt.

  • die Extended-Coverage-, die Mietausfall- oder die Tierversicherung als weitere, besondere Formen der betrieblichen Sachversicherungen,

  • und im weiteren Sinne auch die anderen technischen Versicherungen (außer der Elektronikversicherung), die Transport- oder auch die Kfz-Kaskoversicherung.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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